Abrechnung

Als Heilpraktikerin führe ich eine Bestellpraxis. Das bedeutet, Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Dadurch entstehen keine Wartezeiten und zum vereinbarten Termin bin ich ganz für Sie da.

Das jeweilige Honorar richtet sich nach der tatsächlichen Dauer.

Für eine halbe Stunde meiner therapeutischen Arbeit berechne ich 35 Euro.

Die Erstanamnese inklusive einer körperlichen Untersuchung dauert ca. 1-1,5 Stunden.

Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an die Behandlung in bar und Sie erhalten sofort eine Quittung oder eine Rechnung auf dem Postweg.

Zu den Behandlungskosten können je nach Therapie noch Materialkosten hinzu kommen. Auch diese werden jederzeit transparent gehalten und vorab mit Ihnen besprochen.

Eine naturheilkundliche Therapie beruht auf einem beiderseitigen Vertrauensverhältnis. Daher biete ich Ihnen ein kurzes Informationsgespräch an, bei dem wir gemeinsam feststellen können, ob die berühmte Chemie zwischen uns stimmt. In diesem Gespräch (max. 15 Minuten) findet keine Beratung, Diagnose oder Behandlung statt, daher fallen für Sie auch keine Kosten an.

Die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung werden in der Regel  von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

Bei Versicherten einer privaten Krankenkasse oder bei Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die Versicherung. Dies ist jedoch abhängig von den individuellen Vereinbarungen zwischen Patient und Versicherer.
Ich weise darauf hin, dass meine Gebühren unabhängig von einer vollständigen oder teilweisen Übernahme durch Ihre Krankenkasse von Ihnen zu begleichen sind.

Damit Sie als privat- oder zusatzversicherter Patient eine Erstattung  erhalten, rechne  ich in diesen Fällen das von Ihnen an mich gezahlte Honorar nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ab. Bitte teilen Sie mir dies vor der Rechnungsstellung mit, eine Änderung im Nachhinein ist nicht mehr möglich.

Ich bitte Sie, falls Sie Ihren vereinbarten Termin nicht einhalten können, um rechtzeitige Absage, mindestens 2 Arbeitstage vorher. Nur so ist es mir möglich, den Termin kurzfristig anderweitig zu vergeben. Für nicht in Anspruch genommene Termine, die nicht abgesagt wurden, berechne ich ein Ausfallhonorar von 60,00 Euro.