Blutabnahme durch Heilpraktiker

Vielleicht haben Sie es auch schon gelesen: Angeblich dürften Heilpraktiker aufgrund eines BverwG-Urteils kein Blut mehr abnehmen. So jedenfalls einige Zeitungsüberschriften – und, wie üblich, haben andere es dann auch gleich wörtlich abgeschrieben. Zwar steht im Artikel selbst dann, um was es wirklich geht, aber wer liest heutzutage schon den ganzen Text…

 

Foto hochwertiges foto der arteriellen blutentnahme

Was ist nun richtig? Richtig ist, dass das Bundesverwaltungsgericht eine Verordnung bestätigt hat, dass Blutspenden, auch Eigenblutspenden, sowie Bluttransfusionen nur unter Aufsicht durch Ärzte erfolgen dürfen (so genannter Arztvorbehalt). Und einige „Experten“ kamen zu dem Schluss, dass auch eine Eigenblut-Injektion so etwas wie eine Bluttransfusion sei. Also sei auch diese nur durch Ärzte vorzunehmen, außer der so genannten homöopathischen Eigenblutbehandlung, bei der einige Tropfen Blut homöopathisch verdünnt und aufbereitet werden.

Das bedeutet, alle anderen Varianten der Eigenblutbehandlung wie Injektion in einen Muskel oder Mischung mit Ozon oder Zusätzen sind für Heilpraktiker nicht mehr erlaubt. Übrigens im Grunde auch nicht für Ärzte, weil bei jeder „Blutspende“ bzw. „Bluttransfusion“ – will man es juristisch korrekt machen – vorher eine Laboruntersuchung auf HIV oder Hepatitis erfolgen und das Ganze dabei von einem „Transfusionsbeauftragten“ überwacht werden muss. Und das bei jeder(!) erneuten Eigenblutbehandlung wieder. Macht natürlich keinen Sinn, hier wiehert der Amtsschimmel also sehr laut. Vermutlich wissen das aber die wenigsten Ärzte…

Aber andere Blutentnahmen, beispielsweise für Laboruntersuchungen sind selbstverständlich weiterhin auch für Heilpraktiker erlaubt.

Lesen Sie gern mehr dazu hier.

Lassen Sie sich bitte nicht verunsichern, die Medien leben nun mal vom Dramatisieren, denn das bringt Quote und Klicks…

 

Blutabnahme durch Heilpraktiker